Leihe starten

Häufige Fragen

Ist eine Teilnahme am Ausleihverfahren auch möglich ohne seine Daten anzugeben?

Das ist aus technischen Gründen nicht möglich.

Kann ich für die Jahrgänge 11, 12 und 13 Bücher ausleihen?

Da das Schulsystem wieder auf G9, also auf ein Abitur nach 13 Jahren umgestellt wurde, ist eine Leihe für Schüler des 11. Jahrgangs wieder möglich. Schüler des 12. und 13. Jahrgangs können aufgrund von zu vielen unterschiedlichen Kurswahlmöglichkeiten nicht an der Leihe teilnehmen.

Unter welchen Umständen kann ich von der Zahlung für die Lernmittelausleihe befreit werden?

Von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe freigestellt sind die Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem - Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeit Suchende - Sozialgesetzbuch Achtes Buch - Schülerinnen und Schüler, denen Hilfe zur Erziehung mit Unterbringung außerhalb des Elternhauses gewährt wird (im Wesentlichen Heim- und Pflegekinder) - Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - § 6 a Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag) - Wohngeldgesetz (WoGG) nur in Fällen, wenn durch Wohngeld die Hilfebedürftigkeit im Sinne des § 9 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, des § 19 Abs. 1 und 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vermieden oder beseitigt wird (siehe § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 WoGG) - Asylbewerbergesetz" aus: Entgeldliche Ausleihe von Lernmitteln, RdErl. d. MK (...) Anm.: Als Stichtag gilt der 1.6.

Unter welchen Umständen können die Kosten für die Lernmittelleihe ermäßigt werden?

"Bei Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern sollen für jedes Kind nur 80 Prozent des von der (..) Schule festgesetzten Entgelds für die Ausleihe erhoben werden." aus: Entgeldliche Ausleihe von Lernmitteln, RdErl. d. MK. (...)

Wann bekomme ich die Zahlung erstattet, sollte mein Kind die Schule verlassen?

Zu Beginn der Sommerferien werden die Zahlungen kontrolliert und zeitnah z.B. bei einem Schulwechsel zurückerstattet. Sollte ein Schulwechsel erst kurz vor Beginn des neuen Schuljahres erfolgen, bitten Sie bitte per Mail um die Rückerstattung der Leihgebühr, weil ab diesen Zeitpunkt die Zahlungen vorerst nicht mehr kontrolliert werden.

Wann erhalte ich eine Zahlungsbestätigung?

Zu Beginn der Sommerferien werden die Zahlungen kontrolliert und Sie erhalten zeitnah eine Zahlungsbestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

Wann und wo werden die geliehenen Bücher ausgegeben?

Die Bücher werden zum Schuljahresende zentral eingesammelt und innerhalb der ersten drei Schultage des neuen Schuljahres ausgegeben.

Warum müssen die Fristen für die Lernmittelleihe unbedingt eingehalten werden?

Nur so kann sicher gestellt werden, dass die angemeldeten Schüler auch alle angeforderten Bücher bekommen. Falls zum Stichtag keine Einzahlungen vorliegen, werden unbezahlte Leihanträge gelöscht und Sie müssen die Bücher selber anschaffen.

Was geschieht, wenn ein Buch verloren geht oder beschädigt wird?

In beiden Fällen ist Schadenersatz zu leisten. Der Schadenersatz berechnet sich aus dem Restbuchwert des Schulbuches.

Was geschieht, wenn ich nicht rechtzeitig die Nachweise für Befreiungs- oder Ermäßigungsanträge erbringe?

Sollten Sie die Frist versäumen, müssen Sie sich selbst um die Beschaffung der Bücher kümmern. Ihr Leihantrag wird dann storniert. Möglicherweise bereits gezahlte Beträge erhalten Sie zurück.

Was mache ich, wenn ich versehentlich einen falschen Leihauftrag gesendet habe?

Das ist kein Problem. Zahlen Sie das Geld für diesen Auftrag nicht ein. Er wird dann automatisch gelöscht. Wenn Sie das Geld schon überwiesen haben, melden Sie sich per Email und schildern Sie das Problem.

Was tue ich, wenn ich noch nicht weiß, ob mein Kind im nächsten Schuljahr noch das DBG besuchen wird?

Melden Sie sich trotzdem an und bezahlen Sie die benötigten Bücher. Falls Ihr Kind die Schule wechselt, werden die eingezahlten Beträge für die Lehrmittelausleihe zurückerstattet.

Was tue ich, wenn ich noch nicht weiß, ob mein Kind versetzt wird?

Melden Sie sich an und bezahlen Sie die Bücher so, als ob es versetzt würde. Ihr Kind wird die benötigten Bücher am Schuljahresanfang erhalten. Gegebenenfalls zu viel gezahltes Geld wird zurückerstattet.

Was tue ich, wenn ich zu viel überwiesen habe?

Sollte dieser Fall eintreten, kontaktieren Sie mich. Zu viel eingezahlte Beträge werden auf das angegebene Konto zurückerstattet.

Welche Art von Nachweis muss ich für eine Befreiung oder Ermäßigung erbringen?

Es genügt eine Kopie des Bescheides über die Bewilligung der Leistung. Verschiedene Arten von Nachweisen sind zugelassen: Schulbescheinigungen der Schule, die das Geschwisterkind besucht, die Geburtsurkunde, solange sicher daraus hervorgeht, dass das Geschwisterkind noch schulpflichtig ist oder die Kopie der zuständigen Behörde über den Erhalt von Einkünften nach den SGBs.

Wer muss die Bescheinigungen zum Antrag auf Ermäßigung bzw. Befreiung bekommen?

Leiten Sie die die Unterlagen über ihr Kind direkt an Herrn Weusting weiter. Notieren Sie unbedingt Schülernamen und Klasse oder die Vorgangsnummer Ihrer Schulbuchbestellung, damit es eindeutig zuzuordnen ist.

Wie gehe ich vor, wenn ich für mehrere Kinder Bücher ausleihen möchte?

Leihen Sie bitte für jedes Kind separat die Bücher aus. Das heißt, dass Sie bitte jedes Kind einzeln bei der Leihe anmelden. Überweisen Sie die Beträge bitte ebenfalls GETRENNT für jedes Kind mit den entsprechenden Vorgangsnummern. Es ist zwar etwas umständlich, allerdings erkennt das System ihre Zahlung sonst nicht.

Wo finde ich die Datenschutzbestimmungen?

Die Hinweise zum Datenschutz befinden sich unten auf der Startseite.